Menü
Schriftgröße:normalgroß
Kontrast:normalhoch

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist ein Kinderrecht.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gelingt nur, wenn sie von diesen aus gedacht wird. Für uns heißt es konkret, dass das Lebensumfeld und die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen Ausgangspunkt und Ziel von Verfahren zur Beteiligung sein müssen. Auf dieser Grundlage ist Demokratie nicht nur erlernbar, sondern auch erlebbar. Zugleich können damit Kompetenzen entwickelt und mögliche Handlungsformen in den Aushandlungsprozessen erprobt werden.

AdobeStock_86199102_Preview

Die Motivation, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen, hängt auch bei Kindern und Jugendlichen entscheidend davon ab, ob sie tatsächlich mitentscheiden und Ergebnisse und Konsequenzen ihrer Entscheidung (zeitnah) wahrnehmen können. Das Arbeiten mit altersgerechten Methoden ermöglicht eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Sowohl unsere Organisation mit ihren Strukturmerkmalen als auch alle Mitarbeitenden unserer Wohngruppen befinden sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess einer grundlegend partizipativen Ausrichtung, welche wir aktiv anstreben und nachhaltig vorhalten. Beteiligungsprozesse erfolgen bei uns konkret auf der Basis von Mitsprache, Mitwirkung und Mitbestimmung.

.

Kinder- und Jugendrat

Der Kinder- und Jugendrat ist die Interessenvertretung aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bei uns in der Kinder- und Jugendhilfe Westuffeln betreut werden. Die einzelnen Gruppen werden durch den Gruppensprecher vertreten, der von der jeweiligen Gruppe gewählt wird. Im Sinne von Beteiligung wird der Kinder- und Jugendrat bei allen die Kinder und Jugendlichen betreffenden Anliegen eingebunden. In der Regel treffen sich die Mitglieder des Kinder- und Jugendrates zweimal jährlich oder bei Bedarf.

Die Satzung des Kinder- und Jugendrates regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Rates.

Vier Vertrauenspädagogen, die von den Kindern und Jugendlichen gewählt wurden, stehen den Kindern mit Rat und Tat zur Seite.

„In der kleinen Welt, in der Kinder leben, gibt es nichts, das so deutlich erkannt und gefühlt wird, wie Ungerechtigkeit.“ Charles Dickens

.

Die Gruppenversammlung

Die Gruppenversammlung ist ein ganz wichtiger Ort, an dem unsere Kinder und Jugendlichen Informationen erhalten, mitwirken und mitbestimmen.

Diese findet unter Teilnahme aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – und in der Regel zwei Mitarbeitenden – einmal wöchentlich statt. Die Gruppenversammlung ist für alle verpflichtend. In jeder Gruppe gibt es einen Gruppensprecher und einen Stellvertreter. Diese beiden werden von allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Gruppe gewählt.

.
AdobeStock_237776211_Preview

Beteiligung am Hilfeplanverfahren

Der Hilfeplan ist nach § 36 SGB VIII das zentrale fachliche Steuerungsinstrument für die einzelfallbezogene Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und die Hilfe für junge Volljährige.

Die pädagogischen Zielsetzungen für die betreuten jungen Menschen und die einzusetzenden Methoden orientieren sich für uns an deren individuellen Ressourcen, Kompetenzen, Neigungen, Wünschen und Entwicklungspotenzialen und -bedarfen.

Ihrem Alter entsprechend, beziehen wir die Kinder und Jugendlichen in die Hilfeplanung ein, insbesondere in die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung des Hilfeplangesprächs. Gemeinsam legen wir fest, welche Ziele erreicht werden sollen und was dazu nötig ist.

.