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Wo du Rechte hast

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, kurz die VN Kinderrechtskonvention, die 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde und 1992 in Deutschland in Kraft trat, sichert allen Kindern (d.h. Menschen unter 18 Jahren) die Achtung, den Schutz sowie die Gewährleistungen der festgelegten Kinderrechte zu. Heute zählt sie zu den weltweit am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen - ein Erfolg für alle Kinder auf der Welt. Auf Grundlage dieser Konvention werden die Kinderrechte in der Kinder- und Jugendhilfe Westuffeln gesehen und umgesetzt.

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Ein Katalog voller Rechte

2014 entstand unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und gemeinsam mit den Mitarbeitenden ein Rechtekatalog der Kinder- und Jugendhilfe Westuffeln, der die wichtigsten Regeln und Rechte für alle betreuten Kinder und Jugendlichen beinhaltet. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll wissen, welche Rechte ihm zustehen und an wen man sich wenden kann, wenn man seine Rechte beeinträchtigt sieht.  Daher wird jedes Kind und jeder Jugendliche bei Aufnahme zeitnah über diese Rechte und Beschwerdemöglichkeiten aufgeklärt und erhält den Rechtekatalog für Kinder oder für Jugendliche ausgehändigt. Damit hat jedes Kind und jeder Jugendliche eine erste Orientierung und kann seine Rechte geltend machen. 

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Neugierig geworden?

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Rechtekatalog für Kinder

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Rechtekatalog für Jugendliche

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Beschwerdemanagement

Nicht immer ist ein Kind oder Jugendlicher mit den Mitarbeitern einig  – oder es gibt Wünsche und Bedürfnisse, die man nicht umgesetzt sieht. Manchmal sind aber auch irgendwelche Entscheidungen nicht nachvollziehbar  und man fühlt sich falsch oder ungerecht behandelt. Dann hat  jedes Kind und jeder Jugendliche das Recht, sich zu beschweren.

Alle Kinder und Jugendlichen werden bei uns ermutigt und aktiv unterstützt, ihre Änderungswünsche, Unzufriedenheit und Beschwerden zu äußern. Bei uns gilt: jede Beschwerde wird ernst genommen!

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Beschwerden werden innerhalb von einer Woche vom Adressaten bearbeitet. Das garantiert auch die Einrichtungsleitung!

Jede Beschwerde wird im Beschwerdebogen dokumentiert. Es ist uns ein Anliegen, mit allen Betroffenen nach einer Lösung im Sinne des Kindeswohls zu suchen und entsprechend zu entscheiden. Auch das wird schriftlich festgehalten und der weitere Verlauf kontrolliert. Können wir nicht eine sofortige Lösung für das Problem finden, so erhält das Kind oder der Jugendliche spätestens nach einer Woche eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung seiner Beschwerde. Es ist uns ein Anliegen, mit allen Betroffenen nach einer Lösung in ihrem Sinne zu suchen und entsprechend zu entscheiden.

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