Wir sind für Sie da!
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung der Mitarbeitenden nach dem kirchlichen Arbeitsrecht. Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG.EKD) - als kirchliches Gesetz - regelt die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitenden.
Die MAV in der Kinder- und Jugendhilfe Westuffeln besteht aus fünf Mitarbeitern und wird alle 4 Jahre gewählt (zuletzt im Mai 2022).
Die aktuellen MAV-Mitglieder sind:
Die besonderen Interessen und die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen in der Einrichtung werden gemäß SGB IX über die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch unsere Schwerbehindertenvertretung gewahrt.
Wir unterstützen die Schwerbehindertenvertretung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und gewährleisten alle gesetzlichen Vorgaben analog zu denen der Mitarbeitendenvertretung. Die Schwerbehindertenvertretung wird insbesondere auch bei allen Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung miteinbezogen.
Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist ein wichtiger Ansprechpartner für die jungen Menschen in unserer Einrichtung, vor allem für die Auszubildenden. Aufgabe der JAV ist es, sich ihrer besonderen Anliegen anzunehmen. z.B. die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen oder die Qualität der Ausbildung im Betrieb sicherzustellen. Sie ist zudem Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme am Arbeits- und Ausbildungsplatz und nimmt Anregungen der Auszubildenden entgegen und trägt diese an die Mitarbeitendenvertretung heran.
Kurz gesagt: Die JAV hat als Ansprechpartner einfach ein offenes Ohr für die jungen Leute und Azubis bei uns. Dabei arbeitet sie eng mit der Mitarbeitendenvertretung zusammen. Denn diese vertritt die Anliegen der JAV gegenüber dem Arbeitgeber.